Unterhalt bei zwei Kindern — der Standardfall
Die Düsseldorfer Tabelle ist auf zwei Unterhaltsberechtigte normiert. Bei zwei Kindern greifst du daher in die echte Einkommensgruppe — keine Hoch- oder Abstufung.
Warum „2 Kinder" der Standard ist
Die Tabelle berücksichtigt in jeder Einkommensgruppe einen typischen Unterhaltsbedarf für zwei Berechtigte. Hast du nur ein Kind, wirst du eine Stufe hochgesetzt (höhere Beträge). Hast du drei oder mehr Kinder, wirst du eine Stufe abgestuft. Die Düsseldorfer Tabelle nennt das „Bedarfssatzanpassung wegen abweichender Anzahl Berechtigter".
Beispiel: 2 minderjährige Kinder
Bereinigtes Netto: 3.500 €. Kinder 8 und 12 Jahre. Einstufung: Gruppe 5. Bedarf 670 € + 784 € = 1.454 €. Nach Kindergeld-Anrechnung (2 × 129,50 €): Zahlbetrag 1.195 €.
Sonderfall: 1 minderjährig + 1 volljährig
Sobald ein Kind volljährig wird (und nicht mehr „privilegiert volljährig" ist), gelten beide Eltern anteilig als barunterhaltspflichtig. Der eine Elternteil ist nicht mehr allein für das volljährige Kind verantwortlich. Außerdem wird beim volljährigen Kind das volle Kindergeld (259 €) angerechnet.
👉 Details: Unterhalt für volljährige Kinder →
Deine Angaben
Wähle, wie du dein Einkommen angibst. Bereinigungen wendest du anschließend gemeinsam an.
Du gibst dein Brutto an — wir schätzen Netto + Bereinigung. USP-Pipeline.
Bereinigungen (Abzüge vom Netto)
Kinder (2)
Stufe 1 — Düsseldorfer Tabelle
Was sagt die Tabelle?
Gesamt-Zahlbetrag
1.014,00 €
pro Monat
Bereinigtes Netto: 2.161 € · Einstufung: Einkommensgruppe 2 von 15
| Gruppe | Einkommen bis | 0–5 J. | 6–11 J. | 12–17 J. | ≥18 J. |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 | 2.100 € | 486 € | 558 € | 653 € | 698 € |
| 2 | 2.500 € | 511 € | 587 € | 686 € | 733 € |
| 3 | 2.900 € | 536 € | 615 € | 718 € | 768 € |
Werte sind Bedarfssätze, nicht Zahlbeträge. Der Zahlbetrag ergibt sich nach Abzug der Kindergeld-Anrechnung (50 % bei Minderjährigen, 100 % bei Volljährigen).
Aufschlüsselung pro Kind
- Kind 1 · 8 J. (Stufe 2)Bedarf 587 € − KG 129,50 € = 457,50 €
- Kind 2 · 12 J. (Stufe 3)Bedarf 686 € − KG 129,50 € = 556,50 €
Stufe 2 — Brutto-zu-Unterhalt-Pipeline
Wie kommt das Ergebnis zustande?
Brutto
3.500 €
Eingabe
Netto (geschätzt)
2.275 €
Approximation
Bereinigtes Netto
2.161 €
−114 € Abzüge
Zahlbetrag gesamt
1.014,00 €
Gruppe 2
Aufschlüsselung der Bereinigung
- Berufsbedingte Aufwendungen (5 %, gedeckelt 50–150 €)−114 €
- Netto2.275 €
- = Bereinigtes Netto2.161 €
Brutto-zu-Netto ist eine Schätzung. Für exakte Werte: brutto-netto-rechner.blog →
Stufe 3 — Mangelfall-Check
Bleibt dir genug zum Leben?
Mangelfall — Selbstbehalt unterschritten
Mangelfall: Nach Zahlung des berechneten Unterhalts (1014 €) bliebe dir nur 1147 €. Der Selbstbehalt (1450 €) wird unterschritten — Fehlbetrag 303 €. Der Unterhalt müsste anteilig gekürzt werden. Bei Minderjährigen prüft das Jugendamt Unterhaltsvorschuss. Anwalt aufsuchen!
Bereinigtes Netto
2.161 €
− Unterhalt gesamt
−1.014 €
= Verbleibend
1.147 €
Selbstbehalt: 1.450 € (notwendiger Selbstbehalt — Minderjährige + privilegiert volljährig)
Im Mangelfall — was tun?
- Beim Jugendamt Antrag auf Unterhaltsvorschuss prüfen lassen.
- Ob ggf. ein Anspruch auf aufstockende Leistungen besteht: Bürgergeld-Anspruch prüfen →
- Familienrechtsanwalt oder Beratungsstelle aufsuchen — nicht eigenmächtig kürzen.
Hinweise zu deiner Situation
- Mangelfall: Nach Zahlung des berechneten Unterhalts (1014 €) bliebe dir nur 1147 €. Der Selbstbehalt (1450 €) wird unterschritten — Fehlbetrag 303 €. Der Unterhalt müsste anteilig gekürzt werden. Bei Minderjährigen prüft das Jugendamt Unterhaltsvorschuss. Anwalt aufsuchen!
Was dieser Rechner NICHT abdeckt (6 Punkte)
- Brutto-zu-Netto ist eine Schätzung. Für exakte Werte: brutto-netto-rechner.blog
- Dieser Rechner berechnet KEINEN Ehegattenunterhalt.
- Wechselmodell wird NICHT abgedeckt — bei geteilter Betreuung sind beide Einkommen relevant.
- Sonderbedarf (Kieferorthopädie, Klassenfahrten) und Mehrbedarf (z.B. Privatschule) sind nicht enthalten.
- Wohnvorteil bei Eigenheim ist nicht berücksichtigt.
- Ergebnis ist Orientierung, kein Rechtsbeistand. Bei Streitfällen: Anwalt!
Kompletter Tabellen-Auszug 2026
| Gruppe | Nettoeinkommen bis | 0–5 J. | 6–11 J. | 12–17 J. | ≥ 18 J. | % v. Mind. |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | 2.100 € | 486 € | 558 € | 653 € | 698 € | 100 % |
| 2 | 2.500 € | 511 € | 587 € | 686 € | 733 € | 105 % |
| 3 | 2.900 € | 536 € | 615 € | 718 € | 768 € | 110 % |
| 4 | 3.300 € | 560 € | 643 € | 751 € | 803 € | 115 % |
| 5 | 3.700 € | 585 € | 670 € | 784 € | 838 € | 120 % |
| 6 | 4.100 € | 624 € | 716 € | 836 € | 894 € | 128 % |
| 7 | 4.500 € | 663 € | 761 € | 889 € | 950 € | 136 % |
| 8 | 4.900 € | 702 € | 807 € | 941 € | 1.006 € | 144 % |
| 9 | 5.300 € | 740 € | 853 € | 993 € | 1.062 € | 152 % |
| 10 | 5.700 € | 779 € | 898 € | 1.045 € | 1.118 € | 160 % |
| 11 | 6.400 € | 818 € | 944 € | 1.098 € | 1.174 € | 168 % |
| 12 | 7.200 € | 857 € | 989 € | 1.150 € | 1.230 € | 176 % |
| 13 | 8.200 € | 896 € | 1.035 € | 1.202 € | 1.286 € | 184 % |
| 14 | 9.700 € | 935 € | 1.080 € | 1.255 € | 1.342 € | 192 % |
| 15 | 11.200 € | 973 € | 1.126 € | 1.307 € | 1.397 € | 200 % |
Häufige Fragen
›Was ist die Düsseldorfer Tabelle?
Die Düsseldorfer Tabelle ist eine Leitlinie des OLG Düsseldorf, die seit 1962 jedes Jahr die Höhe des Kindesunterhalts in Deutschland festlegt. Sie ist kein Gesetz, wird aber von Familiengerichten bundesweit angewendet.
›Wie hoch ist der Mindestunterhalt 2026?
Der Mindestunterhalt 2026 beträgt 486 € (0–5 Jahre), 558 € (6–11 Jahre) und 653 € (12–17 Jahre). Volljährige bei den Eltern: 698 €.
›Was ändert sich 2026 gegenüber 2025?
Der Mindestunterhalt steigt um 4 € pro Stufe. Das Kindergeld wird auf 259 €/Monat erhöht. Selbstbehalte (1.450 € erwerbstätig, 1.200 € nicht erwerbstätig) bleiben unverändert.
›Was bedeutet 'bereinigtes Nettoeinkommen'?
Das bereinigte Netto ist das Netto-Einkommen nach Abzug von 5 % berufsbedingten Aufwendungen (50–150 €), Schulden (vor Trennung), Altersvorsorge (max. 4 % Brutto) und Unterhalt für andere Kinder.
›Wie wird das Kindergeld angerechnet?
Bei minderjährigen Kindern wird das halbe Kindergeld (129,50 €) vom Bedarfssatz abgezogen. Bei volljährigen Kindern das volle Kindergeld (259 €).
›Wie hoch ist der Selbstbehalt 2026?
Gegenüber Minderjährigen: 1.450 € (erwerbstätig) bzw. 1.200 € (nicht erwerbstätig). Gegenüber Volljährigen: 1.750 €. Diese Werte sind 2026 unverändert.
›Was passiert im Mangelfall?
Liegt das bereinigte Netto nach Unterhalt unter dem Selbstbehalt, wird der Unterhalt anteilig gekürzt. Bei minderjährigen Kindern springt ggf. der Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt ein.
›Berechnet der Rechner Ehegattenunterhalt?
Nein. Dieser Rechner berechnet ausschließlich Kindesunterhalt. Ehegatten- oder Trennungsunterhalt erfordert eine individuelle Prüfung durch einen Familienrechtsanwalt.
Kostenlose Beratung statt teurem Streit
Bevor du einen Anwalt mandatierst — diese Stellen beraten kostenlos oder zu reduzierten Sätzen:
- Jugendamt (Beistandschaft)
Kostenlose Beratung und Beistandschaft bei Unterhaltsfragen — Antrag direkt beim örtlichen Jugendamt.
- Diakonie / Caritas
Konfessionelle Sozialberatung, kostenlos und vertraulich — auch zu Trennung, Scheidung und Unterhalt.
- ISUV — Interessenverband Unterhalt und Familienrecht
Beratung durch ehrenamtliche Mitglieder, ggf. Anwaltsempfehlungen, Rechtsstand-Updates.
- VAMV — Verband alleinerziehender Mütter und Väter
Beratung speziell für Alleinerziehende — auch zu Unterhalt, Unterhaltsvorschuss und Mangelfall.
- Anwaltliche Erstberatung
Erstberatung beim Familienrechtsanwalt: 226 € + USt nach RVG. Bei Anspruch auf Beratungshilfe (Schein vom Amtsgericht): 15 €.