Haftungsausschluss

Der Unterhalts-Rechner auf dieser Website dient ausschließlich der allgemeinen Information und Orientierung. Er ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

Was dieser Rechner NICHT kann

  • Verbindliche Rechtsauskunft erteilen
  • Individuelle Lebenssituationen vollständig abbilden
  • Sonderfälle wie Wechselmodell, Wohnvorteil, Sonder- oder Mehrbedarf berücksichtigen
  • Aktuelle Rechtsprechung in komplexen Fragen abbilden
  • Ehegattenunterhalt oder Elternunterhalt berechnen

Grundlage der Berechnung

Die Berechnung basiert auf der Düsseldorfer Tabelle 2026 in der Fassung vom 01.12.2025 (OLG Düsseldorf). Die Düsseldorfer Tabelle ist eine Richtlinie, keine gesetzliche Grundlage. Familiengerichte können in Einzelfällen abweichend entscheiden. Maßgeblich sind §§ 1601 ff. BGB sowie die individuelle Würdigung im Einzelfall.

Haftungsbeschränkung

Die Inhalte wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität wird jedoch keine Gewähr übernommen. Wirtschaftliche oder rechtliche Entscheidungen, die ausschließlich auf Grundlage dieses Rechners getroffen werden, erfolgen auf eigenes Risiko.

Empfehlung — wer berät verbindlich?

  • Familienrechtsanwalt — Erstberatung 226 € + USt nach RVG. Bei Anspruch auf Beratungshilfe (Schein vom Amtsgericht): 15 €.
  • Jugendamt (Beistandschaft) — kostenlose Beratung in Unterhaltsfragen, Hilfe bei Antrag auf Unterhaltsvorschuss.
  • Diakonie / Caritas — kostenlose Sozialberatung.
  • ISUV (Interessenverband Unterhalt und Familienrecht) und VAMV (Verband alleinerziehender Mütter und Väter) — Mitgliederberatung.

Datenstand

Letzte Aktualisierung: 1. Januar 2026. Quellen: OLG Düsseldorf (Pressemitteilung 01.12.2025), Siebte Verordnung zur Änderung der Mindestunterhaltsverordnung vom 15.11.2024, §§ 1601 ff. BGB, § 66 EStG.