1. Privilegiert volljährig
Unter 21, im Haushalt eines Elternteils, in Schul- oder Erstausbildung. Wird wie minderjährig behandelt — nur halbes Kindergeld angerechnet.
Mit Volljährigkeit ändern sich die Spielregeln deutlich: Beide Eltern werden barunterhaltspflichtig, das volle Kindergeld wird angerechnet, und auswärts Studierende erhalten den Pauschalbedarf 990 €.
Unter 21, im Haushalt eines Elternteils, in Schul- oder Erstausbildung. Wird wie minderjährig behandelt — nur halbes Kindergeld angerechnet.
Tabellen-Stufe 4 (z.B. 698 € Mindestbedarf). Volles Kindergeld (259 €) wird angerechnet. Beide Eltern anteilig nach ihrem bereinigten Einkommen pflichtig.
Pauschalbedarf 990 € (davon 440 € Warmmiete) — unabhängig vom Elterneinkommen. Beide Eltern anteilig — volles Kindergeld an.
Studierender (auswärts) — Bedarf 990 €. Vater bereinigt 2.800 €, Mutter bereinigt 1.800 €. Gesamt-Einkommen 4.600 €. Quote Vater: 60,87 % → 602,61 € − Anteil Kindergeld. Mutter zahlt 39,13 %. Vorab werden allerdings die Selbstbehalte (1.750 €) abgezogen.
👉 Tipp: Schätze Einkommen beider Eltern grob mit dem Brutto-Netto-Rechner.
Wähle, wie du dein Einkommen angibst. Bereinigungen wendest du anschließend gemeinsam an.
Du gibst dein Brutto an — wir schätzen Netto + Bereinigung. USP-Pipeline.
Stufe 1 — Düsseldorfer Tabelle
Gesamt-Zahlbetrag
731,00 €
pro Monat
Bereinigtes Netto: 2.161 € · Einstufung: Einkommensgruppe 3 von 15
| Gruppe | Einkommen bis | 0–5 J. | 6–11 J. | 12–17 J. | ≥18 J. |
|---|---|---|---|---|---|
| 2 | 2.500 € | 511 € | 587 € | 686 € | 733 € |
| 3 | 2.900 € | 536 € | 615 € | 718 € | 768 € |
| 4 | 3.300 € | 560 € | 643 € | 751 € | 803 € |
Werte sind Bedarfssätze, nicht Zahlbeträge. Der Zahlbetrag ergibt sich nach Abzug der Kindergeld-Anrechnung (50 % bei Minderjährigen, 100 % bei Volljährigen).
Stufe 2 — Brutto-zu-Unterhalt-Pipeline
Brutto
3.500 €
Eingabe
Netto (geschätzt)
2.275 €
Approximation
Bereinigtes Netto
2.161 €
−114 € Abzüge
Zahlbetrag gesamt
731,00 €
Gruppe 3
Brutto-zu-Netto ist eine Schätzung. Für exakte Werte: brutto-netto-rechner.blog →
Stufe 3 — Mangelfall-Check
Mangelfall — Selbstbehalt unterschritten
Mangelfall: Nach Zahlung des berechneten Unterhalts (731 €) bliebe dir nur 1430 €. Der Selbstbehalt (1750 €) wird unterschritten — Fehlbetrag 320 €. Der Unterhalt müsste anteilig gekürzt werden. Bei Minderjährigen prüft das Jugendamt Unterhaltsvorschuss. Anwalt aufsuchen!
Bereinigtes Netto
2.161 €
− Unterhalt gesamt
−731 €
= Verbleibend
1.430 €
Selbstbehalt: 1.750 € (angemessener Selbstbehalt — volljährige Kinder)
Die Düsseldorfer Tabelle ist eine Leitlinie des OLG Düsseldorf, die seit 1962 jedes Jahr die Höhe des Kindesunterhalts in Deutschland festlegt. Sie ist kein Gesetz, wird aber von Familiengerichten bundesweit angewendet.
Der Mindestunterhalt 2026 beträgt 486 € (0–5 Jahre), 558 € (6–11 Jahre) und 653 € (12–17 Jahre). Volljährige bei den Eltern: 698 €.
Der Mindestunterhalt steigt um 4 € pro Stufe. Das Kindergeld wird auf 259 €/Monat erhöht. Selbstbehalte (1.450 € erwerbstätig, 1.200 € nicht erwerbstätig) bleiben unverändert.
Das bereinigte Netto ist das Netto-Einkommen nach Abzug von 5 % berufsbedingten Aufwendungen (50–150 €), Schulden (vor Trennung), Altersvorsorge (max. 4 % Brutto) und Unterhalt für andere Kinder.
Bei minderjährigen Kindern wird das halbe Kindergeld (129,50 €) vom Bedarfssatz abgezogen. Bei volljährigen Kindern das volle Kindergeld (259 €).
Gegenüber Minderjährigen: 1.450 € (erwerbstätig) bzw. 1.200 € (nicht erwerbstätig). Gegenüber Volljährigen: 1.750 €. Diese Werte sind 2026 unverändert.
Bevor du einen Anwalt mandatierst — diese Stellen beraten kostenlos oder zu reduzierten Sätzen:
Kostenlose Beratung und Beistandschaft bei Unterhaltsfragen — Antrag direkt beim örtlichen Jugendamt.
Konfessionelle Sozialberatung, kostenlos und vertraulich — auch zu Trennung, Scheidung und Unterhalt.
Beratung durch ehrenamtliche Mitglieder, ggf. Anwaltsempfehlungen, Rechtsstand-Updates.
Beratung speziell für Alleinerziehende — auch zu Unterhalt, Unterhaltsvorschuss und Mangelfall.
Erstberatung beim Familienrechtsanwalt: 226 € + USt nach RVG. Bei Anspruch auf Beratungshilfe (Schein vom Amtsgericht): 15 €.