Unterhalt im Mangelfall — 2026
Reicht das Einkommen nicht für den vollen Tabellenunterhalt + Selbstbehalt? Dann liegt ein Mangelfall vor. Der Unterhalt wird anteilig gekürzt, das Jugendamt prüft Unterhaltsvorschuss.
Wann liegt ein Mangelfall vor?
Ein Mangelfall liegt vor, wenn das bereinigte Nettoeinkommen nach Abzug der Tabellen-Beträge unter den Selbstbehalt fällt. Beispiel: 2.150 € Netto − ca. 110 € Pauschale = 2.040 € bereinigt. 2 Kinder × 486 € = 972 € Bedarf. 2.040 − 972 = 1.068 € verbleiben. Das ist unter dem Selbstbehalt von 1.450 € → Mangelfall.
Selbstbehalte 2026 (unverändert)
| Selbstbehalt | Erwerbstätig | Nicht erwerbstätig | Warmmiete |
|---|---|---|---|
| Notwendig (gegenüber Minderjährigen + privilegiert volljährig) | 1.450 € | 1.200 € | 520 € |
| Angemessen (gegenüber Volljährigen) | 1.750 € | 1.750 € | 650 € |
Was passiert im Mangelfall?
- Anteilige Kürzung: Das vorhandene Geld wird quotal auf die Kinder verteilt — bis der Selbstbehalt gewahrt bleibt.
- Unterhaltsvorschuss: Bei Minderjährigen springt das Jugendamt ein — bis 12 Jahre voll, bis 18 Jahre unter Voraussetzungen.
- Aufstockung Bürgergeld: Bürgergeld-Anspruch prüfen → Wer mit Vollzeit-Job Mangelfall ist, kann ggf. aufstockend Bürgergeld beziehen.
- Steuerklassen-Optimierung: Eine ungünstige Steuerklasse drückt das Netto. Prüfung mit dem Brutto-Netto-Rechner empfehlenswert.
Deine Angaben
Wähle, wie du dein Einkommen angibst. Bereinigungen wendest du anschließend gemeinsam an.
Du gibst dein Netto an — wir bereinigen.
Bereinigungen (Abzüge vom Netto)
Kinder (2)
Stufe 1 — Düsseldorfer Tabelle
Was sagt die Tabelle?
Gesamt-Zahlbetrag
952,00 €
pro Monat
Bereinigtes Netto: 2.043 € · Einstufung: Einkommensgruppe 1 von 15
| Gruppe | Einkommen bis | 0–5 J. | 6–11 J. | 12–17 J. | ≥18 J. |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 | 2.100 € | 486 € | 558 € | 653 € | 698 € |
| 2 | 2.500 € | 511 € | 587 € | 686 € | 733 € |
Werte sind Bedarfssätze, nicht Zahlbeträge. Der Zahlbetrag ergibt sich nach Abzug der Kindergeld-Anrechnung (50 % bei Minderjährigen, 100 % bei Volljährigen).
Aufschlüsselung pro Kind
- Kind 1 · 8 J. (Stufe 2)Bedarf 558 € − KG 129,50 € = 428,50 €
- Kind 2 · 12 J. (Stufe 3)Bedarf 653 € − KG 129,50 € = 523,50 €
Stufe 2 — Brutto-zu-Unterhalt-Pipeline
Wie kommt das Ergebnis zustande?
Netto (geschätzt)
2.150 €
Eingabe
Bereinigtes Netto
2.043 €
−108 € Abzüge
Zahlbetrag gesamt
952,00 €
Gruppe 1
Aufschlüsselung der Bereinigung
- Berufsbedingte Aufwendungen (5 %, gedeckelt 50–150 €)−108 €
- Netto2.150 €
- = Bereinigtes Netto2.043 €
Stufe 3 — Mangelfall-Check
Bleibt dir genug zum Leben?
Mangelfall — Selbstbehalt unterschritten
Mangelfall: Nach Zahlung des berechneten Unterhalts (952 €) bliebe dir nur 1091 €. Der Selbstbehalt (1450 €) wird unterschritten — Fehlbetrag 359 €. Der Unterhalt müsste anteilig gekürzt werden. Bei Minderjährigen prüft das Jugendamt Unterhaltsvorschuss. Anwalt aufsuchen!
Bereinigtes Netto
2.043 €
− Unterhalt gesamt
−952 €
= Verbleibend
1.091 €
Selbstbehalt: 1.450 € (notwendiger Selbstbehalt — Minderjährige + privilegiert volljährig)
Im Mangelfall — was tun?
- Beim Jugendamt Antrag auf Unterhaltsvorschuss prüfen lassen.
- Ob ggf. ein Anspruch auf aufstockende Leistungen besteht: Bürgergeld-Anspruch prüfen →
- Familienrechtsanwalt oder Beratungsstelle aufsuchen — nicht eigenmächtig kürzen.
Hinweise zu deiner Situation
- Mangelfall: Nach Zahlung des berechneten Unterhalts (952 €) bliebe dir nur 1091 €. Der Selbstbehalt (1450 €) wird unterschritten — Fehlbetrag 359 €. Der Unterhalt müsste anteilig gekürzt werden. Bei Minderjährigen prüft das Jugendamt Unterhaltsvorschuss. Anwalt aufsuchen!
Was dieser Rechner NICHT abdeckt (5 Punkte)
- Dieser Rechner berechnet KEINEN Ehegattenunterhalt.
- Wechselmodell wird NICHT abgedeckt — bei geteilter Betreuung sind beide Einkommen relevant.
- Sonderbedarf (Kieferorthopädie, Klassenfahrten) und Mehrbedarf (z.B. Privatschule) sind nicht enthalten.
- Wohnvorteil bei Eigenheim ist nicht berücksichtigt.
- Ergebnis ist Orientierung, kein Rechtsbeistand. Bei Streitfällen: Anwalt!
Häufige Fragen
›Was ist die Düsseldorfer Tabelle?
Die Düsseldorfer Tabelle ist eine Leitlinie des OLG Düsseldorf, die seit 1962 jedes Jahr die Höhe des Kindesunterhalts in Deutschland festlegt. Sie ist kein Gesetz, wird aber von Familiengerichten bundesweit angewendet.
›Wie hoch ist der Mindestunterhalt 2026?
Der Mindestunterhalt 2026 beträgt 486 € (0–5 Jahre), 558 € (6–11 Jahre) und 653 € (12–17 Jahre). Volljährige bei den Eltern: 698 €.
›Was ändert sich 2026 gegenüber 2025?
Der Mindestunterhalt steigt um 4 € pro Stufe. Das Kindergeld wird auf 259 €/Monat erhöht. Selbstbehalte (1.450 € erwerbstätig, 1.200 € nicht erwerbstätig) bleiben unverändert.
›Was bedeutet 'bereinigtes Nettoeinkommen'?
Das bereinigte Netto ist das Netto-Einkommen nach Abzug von 5 % berufsbedingten Aufwendungen (50–150 €), Schulden (vor Trennung), Altersvorsorge (max. 4 % Brutto) und Unterhalt für andere Kinder.
›Wie wird das Kindergeld angerechnet?
Bei minderjährigen Kindern wird das halbe Kindergeld (129,50 €) vom Bedarfssatz abgezogen. Bei volljährigen Kindern das volle Kindergeld (259 €).
›Wie hoch ist der Selbstbehalt 2026?
Gegenüber Minderjährigen: 1.450 € (erwerbstätig) bzw. 1.200 € (nicht erwerbstätig). Gegenüber Volljährigen: 1.750 €. Diese Werte sind 2026 unverändert.
Kostenlose Beratung statt teurem Streit
Bevor du einen Anwalt mandatierst — diese Stellen beraten kostenlos oder zu reduzierten Sätzen:
- Jugendamt (Beistandschaft)
Kostenlose Beratung und Beistandschaft bei Unterhaltsfragen — Antrag direkt beim örtlichen Jugendamt.
- Diakonie / Caritas
Konfessionelle Sozialberatung, kostenlos und vertraulich — auch zu Trennung, Scheidung und Unterhalt.
- ISUV — Interessenverband Unterhalt und Familienrecht
Beratung durch ehrenamtliche Mitglieder, ggf. Anwaltsempfehlungen, Rechtsstand-Updates.
- VAMV — Verband alleinerziehender Mütter und Väter
Beratung speziell für Alleinerziehende — auch zu Unterhalt, Unterhaltsvorschuss und Mangelfall.
- Anwaltliche Erstberatung
Erstberatung beim Familienrechtsanwalt: 226 € + USt nach RVG. Bei Anspruch auf Beratungshilfe (Schein vom Amtsgericht): 15 €.